Schutzkonzepte partizipativ entwickeln

Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung

Alle Menschen haben ein Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jeder Mensch zu jeder Zeit frei und ohne jegliche Beeinflussung über seine eigene Sexualität und sein Geschlecht bestimmen darf. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Sexualität wird auf vielfältige Weise gelebt und mit dem Begriff „Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ werden verschiedene Aspekte angesprochen. Zum einen geht es um unterschiedlichste Geschlechtsidentitäten (weiblich, männlich, cis, nicht-binär, trans…) und zum anderen um verschiedenste sexuelle Orientierungen (lesbisch, schwul, hetero, bisexuell…).

Der Begriff der Geschlechtsidentität meint dabei die gefühlte Zugehörigkeit zu einem Geschlecht. Es gibt Menschen, die ihr von außen zugewiesenes und biologisches Geschlecht passend finden und die sich damit identifizieren (cis*Menschen). Und es gibt Menschen, die das nicht tun. Dann gibt es auch Menschen, bei denen das von außen zugeschriebene und/oder biologische Geschlecht nicht eindeutig ist oder die zwischen verschiedenen Geschlechtern leben.

Sexuelle Orientierung beschreibt, von welchen Menschen sich eine Person sexuell angezogen fühlt. Manche Menschen fühlen sich zu anderen Geschlechtern hingezogen (heterosexuell), manche zum eigenen Geschlecht (homosexuell) und für manche sind mehrere Geschlechter (pansexuell) oder gar keins (asexuell) attraktiv.

Das Recht auf sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung umfasst auch das Recht, selbst zu bestimmen, wo, wann, wie und mit wem Sexualität gelebt wird oder auch nicht gelebt wird. Dieses Recht gilt für alle Beteiligten gleichermaßen, sodass es immer darum geht, einen Konsens zwischen den Beteiligten zu finden. Sexualität kann auf ganz unterschiedliche Weisen gelebt werden. Dazu gehört nicht nur der Sex, sondern auch Kuscheln, Streicheln, Petting und Selbstbefriedigung.

Exkurs:
Der Mensch ist von Geburt an ein sexuelles Wesen. Kindliche Ausdrucksformen von Sexualität sind jedoch grundsätzlich von Erwachsenensexualität zu unterscheiden.
Daher gibt es in Deutschland eine Schutzaltersgrenze für sexuelle Handlungen: Das Gesetz verbietet sexuelle Handlungen mit, vor und an jungen Menschen unter 14 Jahren. Dies dient dem Schutz vor sexuellen Übergriffen und Ausbeutungen. Zudem darf kein Abhängigkeitsverhältnis oder Machtgefälle bestehen zwischen den Menschen, die sexuelle Handlungen teilen. So zum Beispiel zwischen einer*m Jugendlichen und dem*der Sporttrainer*in oder der Lehrkraft oder bei Schutzbefohlenen (Jugendliche, die in einer Wohngruppe leben).

Hierzu gibt es viele unterschiedliche Regelungen. Einige findest du zum Beispiel auf der Website www.loveline.de.

Im Glossar sowie unter nachfolgenden Links findet ihr noch weitere hilfreiche Beschreibungen und Erläuterungen rund um die Themen Geschlecht und Sexualität.

Weitere Informationen gibt es auf der Seite von Profamilia und Liebesleben.

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