Schutzkonzepte partizipativ entwickeln

Recht auf Beschwerde

Jeder Mensch hat das Recht darauf, sich zu beschweren. Es gibt ganz unterschiedliche Gründe für Beschwerden, zum Beispiel, wenn die eigenen Rechte verletzt werden, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder auch unzufrieden mit einer Situation ist. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Dabei ist es egal, welchen Lebensbereich es betrifft. Ob Schule, Familie oder auch Freizeiteinrichtungen – in allen Bereichen des Lebens haben junge Menschen das Recht auf Beschwerde. Wichtig ist, dass junge Menschen mit ihren Beschwerden ernst genommen werden und dass den Beschwerden nachgegangen wird. Häufig wenden sich junge Menschen mit ihrer Beschwerde an Personen denen sie vertrauen, wie zum Beispiel an Freund*innen, Eltern, eine Lehrkraft oder auch Sozialarbeiter*innen. In vielen pädagogischen Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten oder Jugendzentren, gibt es bereits extra Ansprechpersonen, die dafür da sind, die Beschwerden und Sorgen junger Menschen entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das können Ansprechpersonen aus der jeweiligen Einrichtung oder Jugendgruppe sein oder auch externe Ansprechpersonen, die nichts mit der Einrichtung oder den Personen zu tun haben, über die man sich beschwert. In manchen Einrichtungen wurden zusätzlich andere Wege eingerichtet, um eine Beschwerde einzureichen, wie zum Beispiel Beschwerdebriefkästen oder digitale Formen der Beschwerde. Auch außerhalb von pädagogischen Einrichtungen gibt es Orte, wo sich junge Menschen Hilfe suchen können, wie zum Beispiel Ombudsstellen.

Rechtliche Grundlagen:
Im Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht auf freie Meinungsäußerung verankert. Darunter fällt auch das Recht auf Beschwerde von jungen Menschen.
Im Kinder- und Jugendhilfegesetz sind Beschwerdemöglichkeiten unter anderem festgehalten im § 9a SGB VIII zu Ombudsstellen oder im § 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII. Auch haben viele Schulgesetze Beschwerdeverfahren implementiert.

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